
Lehrveranstaltung: Moralkritik Name: Hanna Hueske
Dozent: Prof. Dr. Holmer Steinfath
Wintersemester 2023/24
Textreaktion 1
Platon: Gorgias, 481b–492e und Politeia, 338a–349a
In beiden Dialogen, Gorgias und Politeia, wird das Verhältnis des Gerechten zum Nützlichen
(auch: Zuträglichen) problematisiert. Während der Gorgias seinen Ausgangspunkt in der Frage
nach dem Zweck der Rhetorik hat, setzt der Teildialog mit Thrasymachos in der Politeia gleich
mit der Frage nach der Bestimmung des Gerechten ein. Ich versuche im Folgenden, eine
Parallele zwischen beiden Dialogausschnitten aufzuzeigen, die, wie ich meine, erlaubt, von
einer „platonischen Moralkritik“ zu sprechen.
Bevor Kallikles im Gorgias zu seiner Behauptung kommt, dass das Würdigere, das Bessere und
das Stärkere dasselbe seien (vgl. 488d), trifft er eine wichtige Unterscheidung, die seine
Position beschränkt: Hinsichtlich der Natur sei es gerecht, dass einige mehr haben als andere –
hinsichtlich des Gesetzes, das von den „Schwachen“ gegeben wird, gilt dies nicht (vgl. 483a).
Da Kallikles sich im Folgenden auf den Standpunkt der Natur stellt, fragt Sokrates nun, was
„mehr haben“ bedeute, wovon also die Herrschenden im Staat mehr haben müssten als die
Beherrschten (vgl. 490b–491b). Kallikles bezieht sich nur auf diejenigen, „die in den
Angelegenheiten des Staates einsichtsvoll sind“ (491b) und die ihre Einsichten zugleich auch
faktisch durchsetzen können. Damit bedeutetet „mehr haben als“ nichts anderes als „stärker
sein als“ – von Natur aus gerecht ist laut Kallikles also, dass einige stärker sind als andere.
Allerdings entpuppt sich hiermit nicht nur Kallikles’ obige Definition des Gerechten als
ziemlich leer, sondern auch Sokrates gerät in Schwierigkeiten: Er hatte zuvor festgestellt, dass
der Stärkere und der Einsichtsvollere nicht immer derselbe seien, kann diese Differenz jetzt
aber nicht aufrechterhalten, da laut Kallikles das Mehr-Haben des Stärkeren nicht unbedingt
physischer Natur ist – sodass nun zum Beispiel auch ein Einzelner stärker sein könnte als die
Vielen. Sokrates muss daher ausweichen: Er verlagert das problematische Verhältnis von
Einzelnem und Vielen in die Seele des Einzelnen, in der er eine Hierarchie von herrschenden
und beherrschten Seelenteilen zu finden meint (vgl. 491b–e).
Im Gespräch mit Thrasymachos in der Politeia fällt auf, dass sich die Erörterung des Begriffs
„Gerechtigkeit“ ebenfalls von einem politischen hin zu einem seelentheoretischen Kontext
verschiebt. Thrasymachos ist wie Kallikles der Meinung, das Gerechte sei „das dem Stärkeren
Zuträgliche“ (338c). Der Stärkere ist dabei immer der, der das Gerechte als das ihm selbst
Zuträgliche am besten erkennt und sich daher auch faktisch als Herrschender bewährt (vgl.
340c–e). Sokrates erwidert, dass der Regierende im Staat wie jeder andere Künstler auf seinen