Platons Gorgias & Politeia: Ein Vergleich zur Gerechtigkeit

Telechargé par hanna.hueske
Lehrveranstaltung: Moralkritik Name: Hanna Hueske
Dozent: Prof. Dr. Holmer Steinfath
Wintersemester 2023/24
Textreaktion 1
Platon: Gorgias, 481b–492e und Politeia, 338a–349a
In beiden Dialogen, Gorgias und Politeia, wird das Verhältnis des Gerechten zum Nützlichen
(auch: Zuträglichen) problematisiert. Während der Gorgias seinen Ausgangspunkt in der Frage
nach dem Zweck der Rhetorik hat, setzt der Teildialog mit Thrasymachos in der Politeia gleich
mit der Frage nach der Bestimmung des Gerechten ein. Ich versuche im Folgenden, eine
Parallele zwischen beiden Dialogausschnitten aufzuzeigen, die, wie ich meine, erlaubt, von
einer „platonischen Moralkritik“ zu sprechen.
Bevor Kallikles im Gorgias zu seiner Behauptung kommt, dass das Würdigere, das Bessere und
das Stärkere dasselbe seien (vgl. 488d), trifft er eine wichtige Unterscheidung, die seine
Position beschränkt: Hinsichtlich der Natur sei es gerecht, dass einige mehr haben als andere
hinsichtlich des Gesetzes, das von den „Schwachen“ gegeben wird, gilt dies nicht (vgl. 483a).
Da Kallikles sich im Folgenden auf den Standpunkt der Natur stellt, fragt Sokrates nun, was
„mehr haben“ bedeute, wovon also die Herrschenden im Staat mehr haben müssten als die
Beherrschten (vgl. 490b–491b). Kallikles bezieht sich nur auf diejenigen, „die in den
Angelegenheiten des Staates einsichtsvoll sind“ (491b) und die ihre Einsichten zugleich auch
faktisch durchsetzen können. Damit bedeutetet „mehr haben als“ nichts anderes als „stärker
sein als“ von Natur aus gerecht ist laut Kallikles also, dass einige stärker sind als andere.
Allerdings entpuppt sich hiermit nicht nur Kallikles’ obige Definition des Gerechten als
ziemlich leer, sondern auch Sokrates gerät in Schwierigkeiten: Er hatte zuvor festgestellt, dass
der Stärkere und der Einsichtsvollere nicht immer derselbe seien, kann diese Differenz jetzt
aber nicht aufrechterhalten, da laut Kallikles das Mehr-Haben des Stärkeren nicht unbedingt
physischer Natur ist sodass nun zum Beispiel auch ein Einzelner stärker sein könnte als die
Vielen. Sokrates muss daher ausweichen: Er verlagert das problematische Verhältnis von
Einzelnem und Vielen in die Seele des Einzelnen, in der er eine Hierarchie von herrschenden
und beherrschten Seelenteilen zu finden meint (vgl. 491b–e).
Im Gespräch mit Thrasymachos in der Politeia llt auf, dass sich die Erörterung des Begriffs
„Gerechtigkeit“ ebenfalls von einem politischen hin zu einem seelentheoretischen Kontext
verschiebt. Thrasymachos ist wie Kallikles der Meinung, das Gerechte sei „das dem Stärkeren
Zuträgliche“ (338c). Der Stärkere ist dabei immer der, der das Gerechte als das ihm selbst
Zuträgliche am besten erkennt und sich daher auch faktisch als Herrschender bewährt (vgl.
340c–e). Sokrates erwidert, dass der Regierende im Staat wie jeder andere Künstler auf seinen
eigenen Vorteil, sondern auf das seinem Gegenstand Nützliche bedacht sein müsse (vgl. 341a–
342e). Da Thrasymachos richtig bemerkt, dass in diesem Fall niemand regieren wollen könne
und deshalb, sofern laut Sokrates die Gerechten regieren sollten, auch niemand gerecht sein
wollen könne – (vgl. 343a–344a), muss Sokrates schließlich zugeben, dass ein gerechter
Herrscher nur einer sein könnte, der zum Herrschen gezwungen wird, sei es auch durch die
Angst, von Schlechteren beherrscht zu werden (vgl. 347c). Damit allerdings löst Sokrates das
Problem nur bedingt: Er gesteht schließlich ein, dass die Ungerechtigkeit grundsätzlich stärker
ist als die Gerechtigkeit (vgl. 351a). Auch hier fehlt letztlich ein Kriterium, das Sokrates
erlauben würde, die Behauptung einer qualitativen Differenz zwischen dem von Natur aus
Stärkeren und etwas anderem, das Gegenstand der Einsicht in das moralisch Gerechte sein
könnte, aufrechtzuerhalten. Auch hier weicht er daher aus auf ein ontologisches Argument, mit
dem er das Problem der Vermittlung des Einzelnen mit den Vielen überspringt: Sokrates
behauptet, dass die Gerechtigkeit als Tugend (353e) genau dann realisiert sei, wenn „die Seele
ihre Geschäfte gut verrichte[]“ und der einzelne Mensch dadurch glückselig werde (vgl. 354a).
Was „das Gerechte“ ist, ist aber auch am Ende des Abschnitts nicht klar, wie Sokrates enttäuscht
zugibt (vgl. 354c).
Im Vergleich der beiden Dialoge ergibt sich die für mich interessante und neue Erkenntnis, dass
als Moralkritiker in den platonischen Dialogen wohl weniger die sogenannten Sophisten als
Platon selbst gelten können. Während Kallikles und Thrasymachos sich ernsthaft imstande
sehen, den Begriff der Gerechtigkeit zur Unterstützung ihrer Positionen verwenden zu können,
tritt als Kritiker in beiden Dialogen Sokrates auf, der zwar von Platon nicht als „Verlierer“ der
Diskussion gekennzeichnet wird, aber doch seine anfängliche Überzeugung von der
Möglichkeit einer Bedeutung von „Gerechtigkeit“, die nicht auf naturalistische Kriterien
angewiesen bleibt, nicht lückenlos durchhalten kann – und in der anschließenden Passage des
Gorgias sogar auf ein Mythologem ausweicht (492d–493d). Nichtsdestotrotz sind die
Einzeldialoge selbstverständlich im Kontext der Gesamttexte zu betrachten: So meine ich zum
Beispiel, dass die Erörterung der Seelenteile für die politische Philosophie der Politeia noch
mehr Nutzen hat als das bloße Ausfüllen einer anfänglichen Lücke.
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